Aktuelles - Allgemein
young business e.V. auf der KarriereStart 2012 in Dresden
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Kindergeldanspruch neu geregelt
Ab dem 1. Januar 2012 wird jedem Jugendlichen in der Erstausbildung (bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) das Kindergeld unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen gewährt. Eltern sollten daher einen neuen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen.
Separat davon wird Kindergeld auch während des Zeitraums des Bundesfreiwilligendienstes gezahlt.